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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : §57a-Überprüfung


admin
01.04.2018, 00:32
Die §57a-Überprüfung ist die wichtigste, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von
Kraftfahrzeugen in Österreich.

Die regelmäßige Pickerlüberprüfung hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit
sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

In Österreich müssen PKW/Kombi in folgenden Intervallen überprüft werden: Die erste
Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Prüfung weitere 2 Jahre später und
danach im jährlichen Intervall.
Die Überprüfung kann frühestens einen Monat vor, muss jedoch spätestens zum Ende des
vierten Monats nach dem auf der Plakette vermerkten Monat erfolgen.

Nach erfolgreicher Durchführung der Begutachtung belegt eine Plakette, auf der Ablaufmonat
und Ablaufjahr, das Kennzeichen und eine laufende Nummer eingestanzt sind, die bestandene
Prüfung.
Ablauf und Umfang der Begutachtung sind genau festgelegt und umfassen eine gründliche
Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung aller relevanten Fahrzeugkomponenten.

Die §57a-Begutachtung darf ausschließlich in autorisierten Werkstätten durchgeführt werden,
die vorgesehene Einrichtungen verfügen. Für die Durchführung der §57a-Überprüfung müssen
die KFZ-Techniker eine entsprechende Schulung mit Erfolg absolviert haben.


Wir übernehmen für alle Automarken die ordentliche Überprüfung gemäß §57a (für PKW bis 2,8t).